Vom Amts wegen nicht gefördert werden können:
• gesellige Veranstaltungen (Feiern, Feste usw.)
• religiöse Feiern
• Sportveranstaltungen
• Fitness- und Sportkurse (Ausnahme bilden jene Kurse, die sich an die Zielgruppe
Senior*innen 50+ richten)
• Tanzkurse (Ausnahme bilden jene Kurse, die sich an die Zielgruppe Senior*innen
60+ richten)
• Veranstaltungen, die der internen Organisation, der Selbstdarstellung, Werbung
oder Öffentlichkeitsarbeit eines Verbandes oder Vereines dienen, Schulungen von
Funktionär*innen für verbands- oder vereinsinterne Aufgaben.
• Veranstaltungen, die sich an Kinder unter 6 Jahren richten.
• Aufgaben, die zu den institutionellen Tätigkeiten von Vereinen und Verbänden zählen