FINANZIERUNGSANTRAG

Ablauf Finanzierungsantrag Bildungsveranstaltung

Planung der Weiterbildungsmaßnahme

  • Inhalt/Thema
  • Termin
  • Ort
  • Referent
  • Spesen

Finanzierungsansuchen an Bildungsausschuss Innerhalb 15. d. M

Behandlung im Bildungsausschuss innerhalb Monatsende

Nein – Finanzierungsantrag abgelehnt

Ja – Finanzierungsansuchen genehmigt

Keine Finanzierung möglich.

Bei den Einladungen/ Pressetexten/ Werbemitteln (Plakat, Flyer usw.) zur Veranstaltung „Bildungsausschuss Kaltern“ als Partner anführen (möglichst mit Logo)

Nach Ende der Veranstaltung:

Rechnung für Materialien, Mieten, Spesen, sowie Honorarnoten zu adressieren an Bildungsausschuss Kaltern

Vom Amts wegen nicht gefördert werden können:

• gesellige Veranstaltungen (Feiern, Feste usw.)
• religiöse Feiern
• Sportveranstaltungen
• Fitness- und Sportkurse (Ausnahme bilden jene Kurse, die sich an die Zielgruppe
Senior*innen 50+ richten)
• Tanzkurse (Ausnahme bilden jene Kurse, die sich an die Zielgruppe Senior*innen
60+ richten)
• Veranstaltungen, die der internen Organisation, der Selbstdarstellung, Werbung
oder Öffentlichkeitsarbeit eines Verbandes oder Vereines dienen, Schulungen von
Funktionär*innen für verbands- oder vereinsinterne Aufgaben.
• Veranstaltungen, die sich an Kinder unter 6 Jahren richten.
• Aufgaben, die zu den institutionellen Tätigkeiten von Vereinen und Verbänden zählen